Auf dem 25. Deutschen Psychotherapeutentag wurde am 15.11.2014 ein Beschluss zur „Reform der Psychotherapeutenausbildung“ gefasst. In diesem Beschluss wird der Vorstand beauftragt, mit den „zuständigen Stellen“ der Politik eine Direktausbildung für PsychotherapeutInnen in die Wege zu leiten. Grundlage wäre ein Psychotherapie-Studium (BA/MA), das mit einer Approbation abschließen würde. In einer anschließenden Weiterbildung soll eine Schwerpunktsetzung in der Behandlung von Erwachsenen oder Kindern und Jugendlichen sowie in einem der wissenschaftlich anerkannten Verfahren erfolgen. Ziel ist eine einheitliche Psychotherapeuten Aus- und Weiterbildung und die Möglichkeit, durch einen Abschluss auf Masterniveau sowie einer Approbation mit Anspruch auf Bezahlung im praktischen Jahr einfordern zu können.

Dem voraus ging das vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene Forschungsgutachten zur Frage des Änderungsbedarfs des Psychotherapeutengesetzes (Strauß et al.: 2009). Darin wird zwar die gegenwärtige Psychotherapeutenausbildung als ausgesprochen hochwertig angesehen, dennoch ein Reformbedarf attestiert.

Es gibt viele Punkte in dieser Debatte, die zwischen den beteiligten Akteuren noch strittig sind. Einer dieser Punkte ist die Frage, wie das zukünftige Bachelor/Masterstudium zu gestalten ist, da bisher die inhaltlichen Anforderungen zwischen psychologischem Zugang zum PP und dem sozialpädagogischen und pädagogischen Zugang zum KJP sehr unterschiedlich sind. So wird von Akteuren aus dem Bereich Soziale Arbeit (z.B. Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge) nicht zu Unrecht befürchtet, dass den Grundorientierungen der Psychotherapie und ihrer Interventionsverfahren viel weniger Platz eingeräumt wird. Überlegungen des letzten Deutschen Psychotherapeutentages lassen befürchten, dass man sich sehr stark an einem psychologischen Kerncurriculum orientiert, erziehungswissenschaftliche Erkenntnisse und Inhalte der sozialen Arbeit, die wesentlich für eine fundierte Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen sind, nicht ausreichend berücksichtigt. Diese Ausbildungsreform wird – so ist zu befürchten – sozialpädagogische Handlungsstrategien in ihrer Bedeutung für eine erfolgreiche Psychotherapie im Kinder- und Jugendalter negieren und damit auch aus dem Handlungsrepertoire zukünftiger KJP streichen.

Die GGFP teilt diese Sorge. Da ihr die Integration von Wissensbeständen aus Erziehungs-/ Sozialwissenschaften, aus der Psychologie und Medizin für eine fachgerechte Versorgung wichtig ist und sie in einer Überbetonung individualpsychologischer und pathologischer Konzepte in der Direktausbildung die Gefahr eines erheblichen Qualitätsverlustes sieht, spricht sich die GGFP dafür aus, die bisherige Konzeption der Direktausbildung zu überdenken und weiterhin Zugänge zum KJP auch für andere Ausbildungsgänge offenzuhalten.

Gez.: Vorstand der GGFP e.V. im März 2015